DKU-FAQ
Häufige Fragen zur DKU-Förderung
Förderhöhe, Voraussetzungen, Kosten, Projektbeginn und Antrag: Hier finden kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Was ist die DKU-Förderung in Schleswig-Holstein?
DKU steht für „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt damit kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Beratungs- und Umsetzungsvorhaben, die Prozesse, Produkte, Dienstleistungen, IT-Sicherheit oder Ressourceneffizienz digital verbessern.
Wie hoch ist die DKU-Förderung?
Die Förderung beträgt in beiden Modulen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Modul Beratung sind bei 2.500 € bis 20.000 € Kosten höchstens 8.000 € Zuschuss möglich. Im Modul Umsetzung liegt der Kostenrahmen bei 10.000 € bis 200.000 €; daraus ergeben sich höchstens 80.000 € Zuschuss. Die tatsächliche Förderhöhe legt die Bewilligungsstelle fest.
Welche Unternehmen können DKU beantragen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Als klein gelten Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen werden bei der Größenprüfung berücksichtigt.
Was wird mit DKU gefördert?
Förderfähig können externe Beratung, die Einführung digitaler Prozesse, erforderliche Hard- und Software, Implementierungsleistungen, Schnittstellen, IT-Sicherheit und projektbezogene Schulungen sein. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand; reine Ersatzbeschaffungen oder laufender Betrieb reichen regelmäßig nicht aus.
Was ist der Unterschied zwischen Beratung und Umsetzung?
Das Modul Beratung finanziert ein konkretes Digitalisierungskonzept mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen. Das Modul Umsetzung betrifft die Einführung der geplanten Lösung einschließlich erforderlicher Technik, Dienstleistungen und Qualifizierung. Der vorgesehene Projektzeitraum beträgt bis zu 8 Monate für die Beratung und bis zu 18 Monate für die Umsetzung.
Darf das Digitalisierungsprojekt vor dem Antrag beginnen?
Nein, ein förderschädlicher vorzeitiger Projektbeginn kann den Zuschuss ausschließen. Schon eine verbindliche Bestellung, Vertragsunterschrift oder kostenpflichtige Beauftragung kann als Beginn gelten. Angebote einzuholen und das Vorhaben zu planen ist dagegen regelmäßig möglich. Maßgeblich sind die aktuelle Richtlinie und die Freigabe der Bewilligungsstelle.
Sind KI-Projekte über DKU förderfähig?
KI ist nicht automatisch förderfähig. Ein KI-Vorhaben kann passen, wenn es einen betrieblichen Prozess konkret und messbar verbessert, etwa bei Dokumentenverarbeitung, Wissenssuche oder Angebotsvorbereitung. Ein reines Software-Abonnement ohne belastbares Digitalisierungskonzept genügt in der Regel nicht.
Muss der DKU-Zuschuss zurückgezahlt werden?
DKU wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die bewilligten Bedingungen, der Projektzeitraum und die Nachweispflichten müssen jedoch eingehalten werden. Bei Abweichungen oder nicht anerkannten Kosten kann die Bewilligungsstelle den Zuschuss kürzen oder zurückfordern.
Gibt es einen Anspruch auf die Förderung?
Nein. Auch bei grundsätzlich passendem Vorhaben besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsstelle prüft den Einzelfall, die verfügbaren Haushaltsmittel und sämtliche formalen Voraussetzungen.
Wo wird der DKU-Antrag gestellt?
Der Antrag wird digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein eingereicht. Die WTSH informiert zum Programm und zur Antragstellung. Vor dem Absenden sollten Vorhabenbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Angebote, Unternehmensangaben und De-minimis-Nachweise vorbereitet sein.
Passt Ihr Vorhaben zur DKU-Förderung?
Machen Sie den Fördercheck – sieben Fragen, unverbindliche Ersteinordnung, keine Verpflichtung.