KI & Automatisierung
Manuelle Prozesse reduzieren und intelligente Workflows aufbauen.
Bis zu 40 % Zuschuss für Beratung und Umsetzung: Wir unterstützen kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein dabei, ihr Digitalisierungsvorhaben förderfähig aufzusetzen.
Unabhängige Beratung. Keine Behörde und keine offizielle Website des Landes Schleswig-Holstein. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die zuständige Bewilligungsstelle.
DKU-Fördercheck
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Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens.
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DKU auf einen Blick
Für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die tatsächliche Förderhöhe wird im Einzelfall bewilligt.
in beiden Modulen
max. 8.000 € Zuschuss
max. 80.000 € Zuschuss
Was wir bearbeiten
Manuelle Prozesse reduzieren und intelligente Workflows aufbauen.
Vom Papierprozess zum digitalen Workflow.
Kunden, Aufträge und Unternehmensdaten zentral steuern.
Dokumente digital erfassen, verwalten und automatisieren.
Digitale Infrastruktur besser schützen.
Ortsunabhängig und effizient zusammenarbeiten.
Unternehmensdaten systematisch nutzbar machen.
Neue digitale Leistungen und Wertschöpfung entwickeln.
Ablauf
Wir prüfen die Eckdaten Ihres Vorhabens.
Wir analysieren Digitalisierungspotenzial und Fördervoraussetzungen.
Aus der Idee entsteht ein konkretes Projekt.
Förderfähige Maßnahmen und Projektstruktur werden herausgearbeitet.
Die erforderlichen Unterlagen werden vorbereitet.
Nach den erforderlichen Freigaben kann das Digitalisierungsprojekt umgesetzt werden.
Projektfortschritt, Kosten und Ergebnisse werden sauber dokumentiert.
Beispielszenario
Konstruiertes Beispielszenario zur Veranschaulichung. Keine reale Referenz, keine Aussage über Förderfähigkeit oder Förderhöhe.
In Schleswig-Holstein
Informieren Sie sich über typische Digitalisierungsvorhaben und wirtschaftliche Schwerpunkte an elf Standorten im Land.
Wissen
DKU ist die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen in Schleswig-Holstein. In den Modulen Beratung und Umsetzung sind bis zu 40 % Zuschuss möglich: für Beratungskosten von 2.500 bis 20.000 Euro und für Umsetzungskosten von 10.000 bis 200.000 Euro. Die tatsächliche Förderhöhe legt die Bewilligungsstelle im Einzelfall fest.
LesenDigitalisierungsförderung bezuschusst Vorhaben, die Prozesse, Daten oder Geschäftsmodelle eines Unternehmens digitalisieren. Programme unterscheiden sich in Zielgruppe, förderfähigen Kosten, Antragsweg und Fristen. Für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein ist DKU das zentrale Landesprogramm. Entscheidend ist immer die Passung zwischen Vorhaben und Programmbedingungen.
LesenKI wird nicht als eigene Kategorie pauschal gefördert. Entscheidend ist, ob das Vorhaben die Anforderungen an eine förderfähige Digitalisierungsmaßnahme erfüllt. Ein KI-Assistent, der Angebote vorbereitet oder Dokumente auswertet, kann daher relevant sein, während ein reines Werkzeug-Abonnement ohne Prozessveränderung in der Regel schwer zu begründen ist.
LesenDKU-FAQ
Kurze, quellenbasierte Antworten zu Förderhöhe, Unternehmensgröße, Kosten und Projektbeginn.
Alle Fragen und AntwortenDKU steht für „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt damit kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Beratungs- und Umsetzungsvorhaben, die Prozesse, Produkte, Dienstleistungen, IT-Sicherheit oder Ressourceneffizienz digital verbessern.
Die Förderung beträgt in beiden Modulen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Modul Beratung sind bei 2.500 € bis 20.000 € Kosten höchstens 8.000 € Zuschuss möglich. Im Modul Umsetzung liegt der Kostenrahmen bei 10.000 € bis 200.000 €; daraus ergeben sich höchstens 80.000 € Zuschuss. Die tatsächliche Förderhöhe legt die Bewilligungsstelle fest.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Als klein gelten Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen werden bei der Größenprüfung berücksichtigt.
Förderfähig können externe Beratung, die Einführung digitaler Prozesse, erforderliche Hard- und Software, Implementierungsleistungen, Schnittstellen, IT-Sicherheit und projektbezogene Schulungen sein. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand; reine Ersatzbeschaffungen oder laufender Betrieb reichen regelmäßig nicht aus.
Das Modul Beratung finanziert ein konkretes Digitalisierungskonzept mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen. Das Modul Umsetzung betrifft die Einführung der geplanten Lösung einschließlich erforderlicher Technik, Dienstleistungen und Qualifizierung. Der vorgesehene Projektzeitraum beträgt bis zu 8 Monate für die Beratung und bis zu 18 Monate für die Umsetzung.