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KI-Förderung: Was gilt für KI-Projekte?
Fachlich geprüft von Gitte Ahsbahs, Beratung Digitalisierung & Fördermittel · Aktualisiert am 17.9.2026
Kurz beantwortet
KI wird nicht als eigene Kategorie pauschal gefördert. Entscheidend ist, ob das Vorhaben die Anforderungen an eine förderfähige Digitalisierungsmaßnahme erfüllt. Ein KI-Assistent, der Angebote vorbereitet oder Dokumente auswertet, kann daher relevant sein, während ein reines Werkzeug-Abonnement ohne Prozessveränderung in der Regel schwer zu begründen ist.
Warum KI allein kein Förderargument ist
Programme fördern Wirkung, nicht Technologie. Die entscheidende Frage lautet daher nicht 'Nutzen wir KI?', sondern 'Welcher Prozess wird dadurch messbar besser?'
Tragfähige KI-Vorhaben
Belastbar sind Vorhaben, die einen konkreten Arbeitsschritt verändern:
- Dokumente und Belege automatisiert auslesen und zuordnen
- Angebote aus Kalkulation, Historie und Textbausteinen vorbereiten
- Anfragen vorqualifizieren und priorisieren
- internes Wissen durchsuchbar machen
- Prüf- und Qualitätsschritte unterstützen
Was Sie im Antrag beschreiben sollten
Ausgangsprozess, geplanter Zielprozess, Datenquellen, Verantwortlichkeiten, Qualitätssicherung und der Umgang mit personenbezogenen Daten. Je konkreter der Anwendungsfall, desto einfacher die Bewertung.
Offizielle Quellen
- Richtlinie DKU – Amtsblatt Schleswig-Holstein 2026/190
- WTSH – Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
- Förderdatenbank des Bundes – Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027
Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Verbindlich sind die geltende Richtlinie und die Auskünfte der zuständigen Bewilligungsstelle.