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Förderfähige Kosten in Digitalisierungsprojekten

Fachlich geprüft von Gitte Ahsbahs, Beratung Digitalisierung & Fördermittel · Aktualisiert am 17.9.2026

Kurz beantwortet

Bei DKU können externe Beratung, Implementierungsleistungen, unmittelbar erforderliche Hard- und Software sowie projektbezogene Schulungen berücksichtigt werden. Der Kostenrahmen reicht von 2.500 bis 20.000 Euro in der Beratung und von 10.000 bis 200.000 Euro in der Umsetzung. Verbindlich ist die Prüfung der einzelnen Positionen durch die Bewilligungsstelle.

Typischerweise berücksichtigt

  • externe Konzeptions-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen
  • Software, die für das Vorhaben unmittelbar erforderlich ist
  • Anpassung, Migration und Schnittstellen im Rahmen des Vorhabens
  • Schulung im direkten Zusammenhang mit der Einführung

Kostenrahmen der beiden DKU-Module

Für eine Beratung müssen mindestens 2.500 Euro zuwendungsfähige Ausgaben erreicht werden; berücksichtigt werden höchstens 20.000 Euro. In der Umsetzung liegt die Untergrenze bei 10.000 Euro und die Obergrenze bei 200.000 Euro. Bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent verbleibt ein Eigenanteil von mindestens 60 Prozent.

Typischerweise ausgeschlossen

  • laufende Lizenz- und Betriebskosten über den Projektzeitraum hinaus
  • Eigenleistungen der eigenen Beschäftigten
  • reine Ersatzbeschaffungen ohne Prozessveränderung
  • Kosten, die vor dem zulässigen Projektbeginn entstanden sind
  • Finanzierungskosten und Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung

So bereiten Sie die Kostenaufstellung vor

Holen Sie belastbare Angebote ein, gliedern Sie nach Leistungspaketen und trennen Sie einmalige Projektkosten sauber von laufenden Kosten. Diese Trennung erspart im Verwendungsnachweis viel Arbeit.

Offizielle Quellen

Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Verbindlich sind die geltende Richtlinie und die Auskünfte der zuständigen Bewilligungsstelle.

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