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Förderfähige Kosten in Digitalisierungsprojekten
Fachlich geprüft von Gitte Ahsbahs, Beratung Digitalisierung & Fördermittel · Aktualisiert am 17.9.2026
Kurz beantwortet
Bei DKU können externe Beratung, Implementierungsleistungen, unmittelbar erforderliche Hard- und Software sowie projektbezogene Schulungen berücksichtigt werden. Der Kostenrahmen reicht von 2.500 bis 20.000 Euro in der Beratung und von 10.000 bis 200.000 Euro in der Umsetzung. Verbindlich ist die Prüfung der einzelnen Positionen durch die Bewilligungsstelle.
Typischerweise berücksichtigt
- externe Konzeptions-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen
- Software, die für das Vorhaben unmittelbar erforderlich ist
- Anpassung, Migration und Schnittstellen im Rahmen des Vorhabens
- Schulung im direkten Zusammenhang mit der Einführung
Kostenrahmen der beiden DKU-Module
Für eine Beratung müssen mindestens 2.500 Euro zuwendungsfähige Ausgaben erreicht werden; berücksichtigt werden höchstens 20.000 Euro. In der Umsetzung liegt die Untergrenze bei 10.000 Euro und die Obergrenze bei 200.000 Euro. Bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent verbleibt ein Eigenanteil von mindestens 60 Prozent.
Typischerweise ausgeschlossen
- laufende Lizenz- und Betriebskosten über den Projektzeitraum hinaus
- Eigenleistungen der eigenen Beschäftigten
- reine Ersatzbeschaffungen ohne Prozessveränderung
- Kosten, die vor dem zulässigen Projektbeginn entstanden sind
- Finanzierungskosten und Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung
So bereiten Sie die Kostenaufstellung vor
Holen Sie belastbare Angebote ein, gliedern Sie nach Leistungspaketen und trennen Sie einmalige Projektkosten sauber von laufenden Kosten. Diese Trennung erspart im Verwendungsnachweis viel Arbeit.
Offizielle Quellen
- Richtlinie DKU – Amtsblatt Schleswig-Holstein 2026/190
- WTSH – Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
- Förderdatenbank des Bundes – Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027
Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Verbindlich sind die geltende Richtlinie und die Auskünfte der zuständigen Bewilligungsstelle.