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Projektbeginn: der häufigste Förderfehler
Fachlich geprüft von Gitte Ahsbahs, Beratung Digitalisierung & Fördermittel · Aktualisiert am 17.9.2026
Kurz beantwortet
Als Projektbeginn gilt in Zuschussprogrammen regelmäßig bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags – nicht erst Zahlung, Lieferung oder Projektstart im Kalender. Angebote einholen und planen ist davon in der Regel nicht erfasst. Ein zu früher Beginn kann die Förderung vollständig ausschließen.
Warum dieser Punkt so oft schiefgeht
In der Praxis wird ein Angebot 'zur Sicherheit' bestätigt, ein Kickoff terminiert oder eine Anzahlung geleistet – und damit ist das Vorhaben formal begonnen. Die spätere Bewilligung scheitert dann nicht am Inhalt, sondern am Datum.
Unbedenklich ist in der Regel
- Angebote und Kostenschätzungen einholen
- Anforderungen aufnehmen und das Vorhaben beschreiben
- Systeme evaluieren und Demos ansehen
- interne Planung und Budgetierung
Kritisch ist
- Auftragsbestätigung oder Vertragsunterschrift
- Abschluss eines Abonnements für die Projektsoftware
- Anzahlungen oder Teilbeauftragungen
- Beginn kostenpflichtiger Umsetzungsleistungen
Praxisregel
Vereinbaren Sie mit Anbietern schriftlich, dass eine Beauftragung erst nach schriftlicher Freigabe erfolgt. Halten Sie dieses Datum aktenkundig fest.
Offizielle Quellen
- Richtlinie DKU – Amtsblatt Schleswig-Holstein 2026/190
- WTSH – Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
- Förderdatenbank des Bundes – Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027
Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Verbindlich sind die geltende Richtlinie und die Auskünfte der zuständigen Bewilligungsstelle.