Wissen
DKU-Förderung in Schleswig-Holstein: Grundlagen
Fachlich geprüft von Gitte Ahsbahs, Beratung Digitalisierung & Fördermittel · Aktualisiert am 17.9.2026
Kurz beantwortet
DKU ist die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen in Schleswig-Holstein. In den Modulen Beratung und Umsetzung sind bis zu 40 % Zuschuss möglich: für Beratungskosten von 2.500 bis 20.000 Euro und für Umsetzungskosten von 10.000 bis 200.000 Euro. Die tatsächliche Förderhöhe legt die Bewilligungsstelle im Einzelfall fest.
Ziel des Programms
Das Land Schleswig-Holstein will Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen anstoßen und damit Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Gefördert werden nicht einzelne Produkte, sondern Vorhaben, die im Unternehmen etwas verändern: Abläufe, Datenflüsse, Zusammenarbeit oder Leistungsangebot.
Wer angesprochen wird
Adressiert sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Als klein gelten grundsätzlich Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen werden bei der Größenprüfung berücksichtigt.
Förderhöhe und Kostenrahmen
In beiden Modulen können bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Im Modul Beratung liegt der Kostenrahmen bei 2.500 bis 20.000 Euro, der maximale Zuschuss damit bei 8.000 Euro. Im Modul Umsetzung sind 10.000 bis 200.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben vorgesehen, entsprechend höchstens 80.000 Euro Zuschuss. Die Höchstquote ist keine Förderzusage.
- Beratung: bis zu 40 %, höchstens 8.000 Euro Zuschuss, Projektzeitraum bis zu 8 Monate
- Umsetzung: bis zu 40 %, höchstens 80.000 Euro Zuschuss, Projektzeitraum bis zu 18 Monate
- Eigenanteil: mindestens 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Welche Vorhaben relevant sein können
Typische Ansatzpunkte sind:
- Digitalisierung von Geschäfts- und Auftragsprozessen
- Einführung oder Ausbau von CRM-, ERP- oder Dokumentenmanagementsystemen
- Automatisierung wiederkehrender Abläufe, auch mit KI-Komponenten
- Datenanalyse und darauf aufbauende Steuerung
- digitale Zusammenarbeit und mobile Prozesse
- neue digitale Leistungen und Geschäftsmodelle
Voraussetzungen, die Sie kennen sollten
Programme dieser Art arbeiten mit klaren formalen Anforderungen: Unternehmensgröße, Standort, förderfähige Kostenarten, beihilferechtliche Grenzen und der zulässige Projektbeginn. Diese Punkte entscheiden häufiger über den Ausgang als die technische Qualität des Vorhabens.
Antrag und Projektbeginn
Die Reihenfolge lautet in aller Regel: Vorhaben beschreiben, Antrag stellen, Bewilligung abwarten, dann beauftragen. Wer vorher unterschreibt, riskiert die Förderung vollständig. Das gilt auch für Teilbeauftragungen.
Beratung und Umsetzung
Das Programm ist in aufeinander aufbauenden Modulen aufgebaut, die Beratung und Umsetzung umfassen können. Praktisch heißt das: Zuerst entsteht ein belastbares Digitalisierungskonzept, danach folgt die Umsetzung im Unternehmen.
Typische Fehler
- Software wird bestellt, bevor der Antrag gestellt ist
- Das Vorhaben ist als Einkaufsliste statt als Prozessveränderung beschrieben
- Ersatzbeschaffungen werden als Digitalisierung deklariert
- Kosten sind nicht nachvollziehbar belegt
- Es fehlt eine Aussage dazu, was sich im Unternehmen messbar ändert
Offizielle Quellen
- Richtlinie DKU – Amtsblatt Schleswig-Holstein 2026/190
- WTSH – Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
- Förderdatenbank des Bundes – Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027
Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Verbindlich sind die geltende Richtlinie und die Auskünfte der zuständigen Bewilligungsstelle.