Digitales Aufmaß
Flächen werden vor Ort erfasst und fließen direkt in die Kalkulation.
DKU-Förderung · Maler- und Lackierbetriebe · Schleswig-Holstein
Malerbetriebe arbeiten mit vielen kleinen Aufträgen, kurzfristigen Terminen und aufwendiger Objektdokumentation. Digitalisierung zahlt hier vor allem auf Aufmaß, Kalkulation und Nachweisführung ein.

DKU – kurz beantwortet
Die DKU unterstützt grundsätzlich kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Förderquote beträgt höchstens 40 Prozent; die Bewilligungsstelle entscheidet im Einzelfall.
Wichtig: Vor einer Beauftragung oder einem anderen vorzeitigen Projektbeginn muss die Zulässigkeit geprüft werden.
Vorhaben im Termin besprechenSo kann sich die Finanzierung aufteilen
Orientierung bei Erreichen der Höchstquote
Beratung
max. 8.000 €
Umsetzung
max. 80.000 €
Keine Förderzusage: Die tatsächliche Quote legt die Bewilligungsstelle im Einzelfall fest.
| Modul | Förderfähige Kosten | Höchstquote | Max. Zuschuss | Laufzeit |
|---|---|---|---|---|
| Beratung | 2.500 €–20.000 € | bis zu 40 % | 8.000 € | bis 8 Monate |
| Umsetzung | 10.000 €–200.000 € | bis zu 40 % | 80.000 € | bis 18 Monate |
Fachlich geprüft: Gitte Ahsbahs, Beratung Digitalisierung & Fördermittel · Stand 5. Juni 2026
Unabhängige Beratung. Keine Behörde und keine offizielle Website des Landes Schleswig-Holstein.
Kurz beantwortet
Malerbetriebe können Vorhaben wie digitales Aufmaß, mobile Objektdokumentation und automatisierte Angebotserstellung als Digitalisierungsprojekt aufsetzen. Ob die DKU-Förderung greift, hängt vom Unternehmen, dem konkreten Vorhaben und der geltenden Richtlinie ab.
Flächen werden vor Ort erfasst und fließen direkt in die Kalkulation.
Vorher-Nachher-Zustände strukturiert je Objekt dokumentieren.
Standardleistungen aus Textbausteinen und Kalkulationslogik erzeugen.
Kurzfristige Einsätze und Kolonnen ohne Telefonkette koordinieren.
Farbmengen und Gebinde aus dem Aufmaß ableiten.
Abnahmeprotokoll mit Unterschrift direkt beim Kunden.
Machen Sie den Fördercheck – sieben Fragen, unverbindliche Ersteinordnung, keine Verpflichtung.